HohenweilergemeindeDie Hohenweilergemeinde ist ein Kuriosum, ein Ort der als Ort seit Jahrhunderten nicht mehr existiert, aber irgendwie doch noch irgendwie existiert.Die Hohenweilergemeinde ist eine noch heute bestehende gesetzliche Körperschaft, die rund 7 ha Besitz an Wald und Feld hat und deren Berechtigte die Rechtsnachfolger der früheren Bürger des aufgelassenen und verödeten Weilers „Hohenweiler“ sind, welcher 1509 von der Landkarte verschwand. Der abgegangene Ort Hohenweiler lag zwischen Wermutshausen, Wildentierbach und Dunzendorf, er bestand aus zwei Weilern, dem vorderen und dem hinteren Weiler. Der vordere Weiler lag rechts von der Straße Wermutshausen-Wildentierbach. Wenn das Wiesengelände abgemäht ist, kann man in besonders trockenen Jahren helle Flecken erkennen. Diese weisen auf einen wenig fruchtbaren Boden hin, hier war der Standort des vorderen Weilers. Der hintere Weiler (der größere von den beiden) lag zwischen der alten Straße Wildentierbach-Rinderfeld und einem Feldweg der die Markungsgrenze gegen Wildentierbach und Dunzendorf bildete. Die Berechtigten wohnen heute noch in Wermutshausen, Wildentierbach und Dunzendorf. Die Verwaltung des Gemeindevermögens der Hohenweilergemeinde ist seit alter Zeit her in Wermutshausen. Alte Akten erzählen von viel Streit und Hader um die Besitzrechte und Rechte über Jahrhunderte hinweg. Grund unter anderem hierfür war auch, dass die Orte Wermutshausen und Wildentierbach früher zu verschiedenen Herrschaften gehörten und die Grenze mitten durch die Hohenweilerbereiche ging, so dass seltsamerweise nie eine endgültige Lösung zustande kam. Aus diesen und anderen Umständen heraus bildete sich das sogenannte „Trink- und Saufrecht“ (Laub- und Saufrecht). Zwecks Verwaltungsvereinfachung ging man dazu über, den Erlös (Pacht von Wiesen und Äckern) der Hohenweilergemeinde statt bar auszuzahlen, diesen einfach zu vertrinken. Hierüber kam es zum Streit über die Reihenfolge der Gelage, wohl auch durch Kriege und Hungerzeiten unterbrochen. Jedoch wurden die Rechte immer wieder aufgelebt und bestehen so bis heute. Außerdem gab es noch die sogenannten Holzlaubenrechte (das Unterholz-Brennholz ging anteilsmäßig an die Berechtigten sowie das Recht zum Laubrechen und Sammeln von Eicheln und Bucheln), die auch heute noch in den Grundbüchern verankert sind. Da die rechtlichen, finanziellen und Besitzverhältnisse der Hohenweilergemeinde als geordnet anzusehen sind, wird man eine Erhaltung anstreben, denn sie hat viele König- und Kaiserreiche überlebt und hat somit in der freiheitlichen Demokratie ein Überlebensrecht.
Aus Fränkischer Chronik von Carl Weber, abgedruckt in der Tauber-Zeitung am 2.11.1982
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